Fonds Sexueller Missbrauch | Antragsfrist aufgehoben

In der Pressemitteilung vom 29.03.2016 informiert der Unabhängige Beauftragte für Fragen des Kindesmissbrauchs Johannes Rörig über die Aufhebung des Antragsfrist des Fonds Sexueller Missbrauch.

Anträge auf Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) können über den 30. April 2016 hinaus gestellt werden und unterliegen damit keiner zeitlichen Begrenzung mehr.

Eine Verlängerung für das „Ergänzende Hilfesystem“ (EHS) im Institutionellen Bereich ist damit nicht verbunden. Betroffene können noch bis zum 31. August 2016 Leistungen beantragen.

Auszüge aus der Pressemitteilung vom 29.03.16

„Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, begrüßt die unbefristete Aufhebung der Antragsfrist beim FSM:
„Dies ist ein längst überfälliges Signal an Betroffene aus dem familiären Bereich!
Die vom Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ Ende 2011 geforderten ergänzenden Hilfen müssen mindestens so lange erhalten bleiben, bis die seit mehr als vier Jahren überfällige Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) endlich umgesetzt wird.
Sollte die OEG-Reform jedoch in Kraft treten, ohne dass die dringend notwendigen Verbesserungen für Betroffene darin berücksichtigt werden, müssen ergänzende Hilfen für Missbrauchsopfer auch über die OEG-Reform hinaus weiter zur Verfügung gestellt werden!“

Rörig fordert außerdem verbesserte Verwaltungsabläufe und Informationen für Betroffene:
„Aktuell gibt es einen Bearbeitungsstau von über einem Jahr!
Betroffenen wurden von den Mitgliedern des Runden Tisches und der damaligen Bundesregierung schnelle und unbürokratische Hilfen versprochen.
Tatsache ist aber, dass Betroffene, die zum Beispiel dringend therapeutische Hilfe benötigen, im Schnitt ein Jahr auf eine Rückmeldung warten.
Das ist eine Missachtung der berechtigten Interessen von Betroffenen!“
Rörig mahnte auch, dass viele Betroffene nicht wissen, dass diese Hilfen überhaupt existieren beziehungsweise auch dann beantragt werden können, wenn bereits durch die Institution Anerkennungszahlen geleistet wurden.
„Wenn Betroffene nicht ausreichend informiert sind, werden ihnen wichtige Hilfen vorenthalten. Es braucht dringend mehr Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, um Betroffene über die ihnen zustehenden Hilfeleistungen umfassend zu informieren“, so Rörig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Missbrauchsbeauftragten Rörig.
Der vollständige Pressetext steht dort als Download zur Verfügung.
(bitte Grafik anklicken)

Bundesfamilienministerium hebt Antragsfrist beim „Fonds Sexueller Missbrauch“ auf. Betroffene, die Kindesmissbrauch im familiären Umfeld erlitten haben, können jetzt auch nach dem 30. April 2016 Anträge auf Hilfen stellen.

 

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