Qualifikationsstandard

Die Mitglieder der Initiative Traumanetzwerk haben psycho- und traumatherapeutische Aus-, Fort- und Weiterbildungen absolviert und verfügen über mehrjähige Erfahrung in der Arbeit mit traumatisierten Menschen.

Die Mitglieder der Initiative Traumanetzwerk sorgen für ständige Qualitätssicherung durch regelmäßige Teilnahme an Fort-/Weiterbildungen/Tagungen/Kongressen, durch Arbeit in Fach-/Peergruppen/Arbeitskreisen/Qualitätszirkeln sowie durch Supervision/Intervision ihrer beruflichen Tätigkeit.

Hinsichtlich Umfang und Inhalt psychotherapeutischer Ausbildung orientiert sich die Initiative Traumanetzwerk an den Aufnahmekriterien des BAPt (Berufsverband Akademischer PsychotherapeutInnen e.V.).

Für eine kostenlose Mitgliedschaft in der Initiative Traumanetzwerk müssen psycho-/traumatherapeutische Qualifikationen gemäß unseres Qualifikationsstandards vorhanden sein.

MINDESTQUALIFIKATIONEN

  • Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
    HeilpraktikerIn bzw. HeilpraktikerIn für Psychotherapie
  • Psychotherapie
    Aus-, Fort- und Weiterbildungen in einem oder mehreren psychotherapeutischen Verfahren mit insgesamt mind. 1400 Stunden
  • davon:
    • Psychotherapie-Grundausbildung in einem in Europa bewährten Psychotherapieverfahren mit mind. 1000 Stunden
      erforderlich: Selbsterfahrung, Theorie, Methodik, Diagnostik, Supervision, Lehrtherapie, Kontrollierte Behandlungspraxis, Spezielle Störungsbilder
    • Traumatherapie
      Fort-/Weiterbildungen mit mind. 100 Stunden
      erforderlich: Kenntnisse in Psychotraumatologie, Struktureller Dissoziation, Reorientierungs-/Distanzierungstechniken, Prozesstechniken, Ressourcenarbeit

Qualitätssicherung:

  • Supervision/Intervision: zusammen mind. 20 Std./Jahr
  • Fortbildungen/Weiterbildungen, etc.: mind. 1x/Jahr
  • Berufsjahre (Arbeit mit traumatisierten Menschen): mind. 2 Jahre

 

HEILPRAKTIKERGESETZ

Gemäß Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde  bedarf es für die Ausübung der Psychotherapie einer Erlaubnis.

§1 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.