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Der Bedarf an Psychotherapieplätzen übersteigt bei Weitem das Angebot. Im ländlichen Raum ist die Unterversorgung noch eklatanter als in Ballungsgebieten. Wartezeiten auf einen Therapieplatz liegen im Allgemeinen bei bis zu 6 Monaten und deutlich darüber hinaus.

Menschen, die unter Traumafolgestörungen nach körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt leiden, brauchen geeignete psychotherapeutische Hilfe durch TherapeutInnen mit Fachkenntnissen in Psychotraumatologie und Traumatherapie.

Für die Behandlung von traumatisierten Menschen, insbesondere bei Komplextrauma und traumabedingten Dissoziativen Störungen, stehen nicht genügend traumatherapeutisch ausgebildete approbierte PsychotherapeutInnen zur Verfügung.

Selbst bei bewilligter Kostenübernahme durch Krankenkassen und andere Kostenträger bestehen Wartezeiten bei Traumatherapie von üblicherweise mehr als 1 Jahr. Für die Behandlung von Komplex-Trauma und schweren traumabedingten Dissoziativen Störungen werden häufig nicht einmal Wartelisten für einen Traumatherapieplatz angeboten.

Die Anerkennung von TraumatherapeutInnen ohne Approbation, aber mit fundierten psycho-/traumatherapeutischen Qualifikationen und mehrjähriger Berufserfahrung durch den Fonds Sexueller Missbrauch kann diese Versorgungslücke schließen helfen.

Die Initiative Traumanetzwerk möchte durch ihren Qualifikationsstandard therapeutische Mindestanforderungen für die Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz mit dem Arbeitsschwerpunkt Traumatherapie festlegen.
HeilpraktikerInnen für Psychotherapie mit einer Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren und Zusatzqualifikationen in Traumatherapie können verantwortungsvoll traumatherapeutische Behandlung leisten.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) wurde bis zum Inkraftteten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 1999 von Gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen als außervertragliche Leistung finanziert.
Private Krankenkassen und andere Leistungsträger übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ganz oder teilweise die Kosten für eine Psychotherapie nach HPG.