Kerstin Claus, unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten zeigt: Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) kann langfristig rechtskonform weitergeführt werden.
Claus sagt: „Sexualisierte Gewalt zerstört Biografien, viele Betroffene ringen ein Leben lang mit den Folgen.“ Sie macht klar, dass viele Betroffene sich eine Therapie ohne den FSM nicht leisten können. Sie fordert, dass die Mittel dauerhaft gesichert und der FSM endlich gesetzlich verankert werden muss, damit Betroffene sich auf dieses staatliche Hilfeangebot auch weiterhin verlassen können.
Ziel der Inauftraggabe des Rechtsgutachtens war es, eine juristische Expertise zu erstellen, wie der FSM haushaltskonform verstetigt und gesetzlich verankert werden kann.
Auszüge von der Website der UBSKM:
Zentrale Ergebnisse des Rechtsgutachtens:
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- Der Fonds Sexueller Missbrauch kann rechtskonform fortgeführt werden, am sinnvollsten wäre ein eigenständiges Gesetz, auch eine Regelung im Rahmen des UBSKM-Gesetzes wäre möglich.
- Ein gesetzlicher Anspruch sollte Betroffenen im familiären Kontext auch weiterhin Sachleistungen bis zu 10.000 Euro ermöglichen und Menschen mit Behinderungen Sachleistungen bis zu 15.000 EUR und sollte somit bewährte Praxis bleiben.
- Um Antragslücken zwischen alter und neuer Regelung zu vermeiden, sollte zeitnah eine Übergangslösung geschaffen werden, dafür könnte die derzeit geltende Dauer der Billigkeitsrichtlinie verlängert werden. Dies ist aber keine Dauerlösung, denn um eine kontinuierliche Fortführung der Leistungen zu gewährleisten, müsste der Bundestag jedes Jahr erneut Mittel für den Fonds einstellen.
Betroffenenrat bei der UBSKM: „Das vorliegende Rechtsgutachten zeigt: Eine Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch ist rechtlich möglich und bestätigt unsere Forderung an das Bundesfamilienministerium. Die notwendigen Korrekturen müssen nicht, wie derzeit, auf Kosten der Betroffenen gehen, denn Teile der bewährten und vom Bundesrechnungshof nicht beanstandeten Praxis könnten fortbestehen. Wir fordern eine gesetzliche Verankerung des Fonds und bis dahin zeitnahe Übergangslösungen. Jederzeit kann unsere fachliche wie praxisnahe Expertise abgerufen werden.“
zum Weiterlesen:
Rechtsgutachten zur langfristigen Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) – Pressemitteilung UBSKM (08.10.2025)
Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftrage gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)