Bis zum 30. April 2016 können noch Anträge auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem gestellt werden.
Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) ist untergliedert in den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) und im Institutionellen Bereich.
Für die Abmilderung von Folgewirkungen des Missbrauchs können Sachleistungen (z.B. Therapiekosten) bis zu einer Höhe von 10.000 Euro beantragt werden.
Die Laufzeit des Ergänzenden Hilfesystem (EHS) wurde auf 3 Jahre festgelegt.
Während dieser Zeit sollte das Opferentschädigungsgesetz (OEG) dahingehend reformiert werden, dass Überlebende sexuellen Missbrauchs in der Kindheit adäquate Hilfen zur Bewältigung von Trauma-Folgestörungen erhalten können.
Eine Reform des OEG steht weiterhin aus.
Nach Ablauf der Laufzeit des Fonds Sexueller Missbrauch klafft für Betroffene die Lücke zwischen der Richtlinien-Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen und dem tatsächlichen Bedarf wieder in dem Umfang, wie vor der Einrichtung des Ergänzenden Hilfesystems.
Trauma-TherapeutInnen, Fachberatungsstellen und Trauma-Fachgesellschaften (DeGPT, DGTD, EMDRIA) fordern eine Verlängerung der Laufzeit des Fonds Sexueller Missbrauch, bis durch eine Reform des OEG eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die dringend erforderliche traumatherapeutische Hilfen ermöglicht.
Ein Antrag auf Leistungen des Fonds Sexueller Missbrauch, wie z.B. die Kosten für eine Traumatherapie, kann noch bis zum 30. April 2016 gestellt werden.
Beantragte Leistungen können ggfs. auch nach Antragstellung konkretisiert bzw. benötigte Unterlagen nachgereicht werden. Antragsformular
Für eine Antragstellung ist es empfehlenswert, eine Beratung durch geschulte BeraterInnen in Anspruch zu nehmen.
Eine bundesweite Übersicht von Beratungstellen steht auf der Website des Fonds Sexueller Missbrauch zur Verfügung. Beratungssuche
Frauenberatungsstellen in Ihrer Region finden Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Landesverbände, z.B. Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein
Der WEISSE RING Opferhilfe bietet ebenfalls Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags.
Die Adresse einer Außenstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie bei den entsprechenden Landesverbänden.