Die Formulare für die Antragstellung auf Hilfeleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch bzw. dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) wurden vollständig überarbeitet. Ab sofort gibt es zwei unterschiedliche Formulare für Anträge von Betroffenen, die als Kinder oder Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch im familiären bzw. im institutionellen Bereich wurden.
Auf der Internetseite des Fonds Sexueller Missbrauch stehen Informationen zur Antragstellung mit den neuen Formularen als Download zur Verfügung.
- Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich
- Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem für den institutionellen Bereich
Auf der Website finden Sie u.a. auch Informationen zu
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert darüber, das als 14. Bundesland inzwischen auch Nordrhein-Westfalen dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) beigetreten ist und in den Fonds einzahlt.
In der aktuellen Meldung von 12.01.17 wird ebenfalls bekannt gegeben, dass Menschen, die als Kind oder Jugendlicher im institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurden, weiterhin Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem sexueller Missbrauch (EHS) beantragen können.
Um die sehr langen Bearbeitungszeiten von Anträgen (derzeit bis zu einem Jahr und länger) zu reduzieren, sollen u.a. zusätzliche Gremien zur Beratung der Anträge eingerichtet eingerichtet und die telefonische Erreichbarkeit ausgeweitet werden. Außerdem soll die Geschäftsstelle personell aufgestockt werden.
Weitere Informationen zur Antragstellung (z.B. Kostenübernahme einer ambulanten Traumatherapie und anderen Hilfen) finden Sie u.a. in dem Artikel „Fonds Sexueller Missbrauch | Hilfeleistungen beantragen„.