Fonds Sexueller Missbrauch wird abgeschafft

Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) wird zum 31. Dezember 2028  eingestellt. Änderungen, die faktisch zu Leistungseinschränkungen führen, gelten schon jetzt. (Link s.u.)

Am 12.03.2025 gab der FSM „Änderungen beim Ergänzenden Hilfesystem“ bekannt. Auszüge:

Der Bundesrechnungshof hat den Fonds Sexueller Missbrauch geprüft und festgestellt, dass die Praxis der Bewilligung und Auszahlung der Leistungen nicht haushaltsrechtskonform sei. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat das zuständige Bundesfamilienministerium mit einem Beschluss aufgefordert, spätestens zum 1. Januar 2025 alle haushaltsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dementsprechend wurde das Ergänzende Hilfesystem mit dem Beginn des Jahres 2025 neu aufgestellt.
[…]
Im Ergebnis hat das Bundesfamilienministerium das Ergänzende Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt neu aufgestellt und zum 01. Januar 2025 eine neue Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt in Kraft gesetzt, die maßgeblich vom Bundesfinanzministerium mitbestimmt wurde. Die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben führt in der Praxis zu weniger Flexibilität, dennoch stehen die Hilfen bis Ende 2028 zur Verfügung. Für die Zeit nach dem 31. Dezember 2028 kann das Ergänzende Hilfesystem nach derzeitigem Stand nicht fortgeführt werden.

Am 29.07.2024 wurde bereits eine faktische Leistungsbeschränkung durch Einführung einer dreijährigen Abrechnungsfrist für bewilligte Leistungen beschlossen. (Link s.u.)
Das Budget von 10.000€ reicht bei wöchentlichen Therapiestunden für einen Zeitraum von ca. 2,5 Jahren ambulanter Traumatherapie. Es können Umstände vorliegen, die eine Traumatherapie mit 14-tgl. Therapiestunden nötig machen, wodurch sich die Therapiedauer auf ca. 5 Jahre verdoppelt. Wiederholte und/oder monatelange stationäre Behandlungen unterbrechen die ambulante Traumatherapie und verlängern dadurch die Therapiedauer ebenfalls über die dreijährige Abrechnungsfrist hinaus. Das Ausschleichen der Traumatherapie gegen Ende der Therapie mit Vergrößerung der Abstände zwischen zwei Terminen führt zur Verlängerung der Therapiedauer und damit zur Überschreitung der Drei-Jahres-Frist.
Bei Anspruch auf behinderungsbedingten Mehrbedarf kann das Budgets von 5.000€ auf Antrag für weitere Traumatherapiestunden genutzt werden, die bei wöchentlichen Therapiestunden für einen Zeitraum von ca. 1 Jahr bzw. bei 14-tgl. Therapiestunden für ca. 2 Jahre die Fortsetzung der ambulanten Traumatherapie ermöglichen. Dadurch verlängert sich die Dauer der ambulanten Traumatherapie auf insgesamt ca. 3,5 bzw. ca. 7 Jahre. Aufgrund der Befristungsregelung steht Betroffenen diese Leistung tatsächlich bereits seit letztem Jahr nicht mehr im vollen Umfang bzw. gar nicht mehr zur Verfügung. Nicht innerhalb der Drei-Jahres-Frist abrechnete Leistungen verfallen ersatzlos.

Die am 13.03.2025 beschlossenen Änderungen verschärfen die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen für viele Betroffene abermals in einem Ausmaß, dass AntragstellerInnen dringende Hilfen de facto schon jetzt nicht mehr erhalten können.

„Zur Richtlinie im Einzelnen:

    • Erstanträge können noch bis zum 31. August 2025 eingereicht werden.
    • Bewilligungen von Erstanträgen werden bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.
    • Auszahlungen von bewilligten Leistungen werden bis 31. Dezember 2028 vorgenommen.
    • Das Ergänzende Hilfesystem darf Leistungen nicht mehr für einen unbefristeten Zeitraum bewilligen. Bewilligte Leistungen müssen daher innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der erste begünstigende Bescheid an die antragstellende Person ergeht, abgerechnet werden. Zudem gilt für Antragstellende, die ab dem 1. Januar 2025 erstmals einen bewilligenden Bescheid vom Ergänzenden Hilfesystem erhalten, dass ihnen die Bewilligungssumme (bis zu 10.000 €) in festgelegten Jahrestranchen gewährt wird.
    • Vorauszahlungen sind nicht mehr möglich.
    • Aktuell stehen noch Ausgabemittel bzw. so genannte Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 und folgende zur Verfügung.“

Für Anträge ab dem 01.01.2025 gilt, dass Leistungen nur noch in festen Jahrestranchen ausgezahlt werden:

    • Die erste Tranche beträgt bis zu 4.000 € und ist bis Ende 2026 abzurufen.
    • Die zweite Tranche beträgt bis zu 3.000 € und ist bis Ende 2027 abzurufen.
    • Die dritte Tranche beträgt bis zu 3.000 € und ist bis Ende 2028 abzurufen.
    • Sofern der behinderungsbedingte Mehrbedarf von zusätzlichen 5.000 € bewilligt wird, erhöht sich
      • die erste Tranche auf bis zu 6.000 €
      • die zweite und dritte Tranche auf jeweils bis zu 4.500 €.

Auf die jeweiligen Teilbeträge gibt es nur innerhalb der genannten Zeiträume Zugriff. Weder sind nicht genutzte Restbeträge auf spätere Zeiträume übertragbar, noch können Teilbeträge aus späteren Zeiträumen vorfristig in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Teilbeträge verfallen am Ende eines Zeitraums. Die Fristen sind auch für alle Leistungen verbindlich, die ggf. noch zukünftig bewilligt werden. Spätere Bewilligungen haben keine fristverlängernde oder aufschiebende Wirkung. 
Wird der behinderungsbedingte Mehrbedarf erst bei laufender zweiter oder dritter Tranche bewilligt, kann er nur noch im Rahmen dieser Tranche(n) wahrgenommen werden.

Tatjana Belmar, Vorsitzende von KE!N EINZELFALL e.V., in ihrem Schreiben an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Auszahlung von Leistungen in Jahrestranchen: „Der für viele von uns so extrem wichtige Assistenzhund (Helfer im Alltag/Anzeiger bei DIS-Aufkommen etc.) kann z. B. nicht mehr in Anspruch genommen werden, da uns keine Züchter bekannt sind, die sich auf eine 3jährige Ratenzahlung einlassen.“ (Link s.u.)

Bei wöchentlichen Therapiestunden wird mit ca. 40 Therapiestunden pro Jahr gerechnet.
Soll das gesamte Budget für eine Traumatherapie genutzt werden, stehen im ersten Jahr (4.000€) jetzt nur 35 Therapiestunden zur Verfügung, im zweiten und dritten Jahr (3.000€) jeweils nur noch 26 Therapiestunden. Damit ist eine Traumatherapie mit wöchentlichen Therapiestunden ausgeschlossen.
Bei behinderungsbedingter Mehrbedarf müssten für die erste Jahrestranche (6.000€) im ersten Jahr 53 Therapiestunden stattfinden.
Traumatherapie ist kein Sprint. Mehr Therapiestunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums bringen nicht mehr Fortschritte. Im Gegenteil.
Traumatherapie ist ein Marathon. Frühe interpersonelle Traumatisierung durch sexualisierte Gewalt geht auch immer mit Bindungstraumatisierungen einher. In einer Traumatherapie muss Vertrauen in die TherapeutIn erst langsam Schritt für Schritt wachsen, damit sich Betroffene auf die gemeinsame traumatherapeutische Arbeit einlassen können. Zeit spielt bei der traumatherapeutischen Behandlung eine entscheidende Rolle.
Zudem ist mir keine TraumatherapeutIn bekannt, die über Kapazitäten verfügt, die es ihr ermöglichen, einer PatientIn während eines ganzen Jahres pro Monat mindestens einen zusätzlichen Therapietermin zu geben.
Im zweiten und dritten Jahr (4.500€) sind es bei behinderungsbedingter Mehrbedarf jeweils 39 Therapiestunden. Sofern es nicht zu Unterbrechungen durch Klinikaufenthalte kommt, stünden bei wöchentlichen Therapieterminen die zweite und die dritte Tranche vollständig für die traumatherapeutische Behandlung zur Verfügung.

Der FSM wurde eingerichtet, weil sich die Reform des Opferentschädigungsgesetz (OEG) über viele Jahre verzögerte. Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Soziale Entschädigungsrecht (SER, SGB XIV) soll gravierende Verbesserungen für Opfer von Straftaten bringen. (Links s.u.)
Der Nachweis, dass eine psychische Störung (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung) durch die Straftat verursacht wurde, war bei OEG-Anträgen oftmals schwer zu erbringen.
Das neue SGB XIV sieht Beweiserleichterungen bei der Kausalitätsprüfung vor. Insbesondere Opfern sexualisierter oder psychischer Gewalt wird es dadurch erleichtert, ihre Ansprüche durchzusetzen. Wird eine traumabezogene Störung diagnostiziert, soll die Diagnose als „Beweis“ für die Kausalität zwischen Ursache und Folgen gewertet werden. Will das zuständige Landesamt die Diagnose als Kausalzusammenhang zwischen Tat, Schädigung und Tatfolgen ablehnen, muss die Behörde den Nachweis erbringen, dass die Tat nicht zu der Traumafolgestörung geführt hat. Damit kommt es de facto zu einer „Beweislastumkehr“.

SER, SGB XIV (§4 Absatz 5): Vermutungsregelung
Bei psychischen Gesundheitsstörungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall vermutet, wenn diejenigen medizinischen Tatsachen vorliegen, die nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft geeignet sind, einen Ursachenzusammenhang zwischen einem nach Art und Schwere geeigneten schädigenden Ereignis und der gesundheitlichen Schädigung und der Schädigungsfolge zu begründen und diese Vermutung nicht durch einen anderen Kausalverlauf widerlegt wird.

Hiernach sollen medizinische Befunde ausreichen, um die psychische Störung als Folge der Straftat anzuerkennen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des SGB IVX liegen meiner Kenntnis nach noch keine Auswertungen vor, ob bzw. wie durch das SER die erwarteten Erleichterungen von den zuständigen Landesämtern umgesetzt werden.
Durch die drastischen Leistungskürzungen und die geplante Abschaffung des FSM zum jetzigen Zeitpunkt sowie die Unklarheiten in Bezug auf die Umsetzung des SGB IVX entsteht für Betroffene eine ähnliche Situation wie vor der Einrichtung des FSM am 01.05.2013.

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder, überwiegend Mädchen, ist kein bedauerliches Einzelschicksal. Vergewaltiger und Pädokriminelle sind auch keine verwirrten Einzeltäter, die in einer Ausnahmesituation nicht mehr Recht von Unrecht unterscheiden können. Es sind Ehemänner, Partner, Väter, Großväter, Onkel, Brüder, Cousins, Nachbarn, Kollegen, Freunde der Familie, Lehrer, Kita-Betreuer, Sporttrainer, Priester. Es sind Männer, die Zugriff auf Frauen haben und denen Kinder anvertraut werden.
Viele Männer würden sicher nie auf den Gedanken kommen, einen anderen Menschen zerstören zu wollen. Aber es sind mehr als genug, die das jeden Tag, jede Stunde und jede Minute in Deutschland tun. Jeden zweiten Tag versucht ein (Ex-)Partner eine Frau umzubringen. Jeden dritten Tag gelingt es einem.
Sexualisierte Gewalt ist ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft.
Bei sexualisierter Gewalt geht es um Macht und Kontrolle. Die Häufigkeit von Vergewaltigungen und Kindesmissbrauch steigt in Gesellschaften, in denen Männer sich unsicher oder bedroht fühlen. Der auffallend große Anstieg von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch von Kindern während der Corona-Krise ist hinlänglich bekannt.
1980 erschien ein Buch mit dem Titel „Das bestgehütete Geheimnis“. Die Autorin Florence Rush erregte mit diesem Buch über sexuellen Kindesmissbrauch internationales Aufsehen. Zum ersten Mal wurde das Thema auch in Deutschland in der Öffentlichkeit diskutiert.
Spätestens seit 1995, als das Buch „Die Narben der Gewalt“ von Judith Herman erschien, wissen wir, welche oft unvorstellbaren Folgen sexualisierte Gewalt bei den Überlebenden hinterlässt.
2010 berichteten die Medien über immer mehr bekannt werdende Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern durch Vertreter der katholischen Kirche. Bis heute kämpfen die Überlebenden um Anerkennung des an ihnen begangenen Unrechts und um die Finanzierung von Traumatherapien.
2017 brachte die MeToo-Bewegung weltweit Frauen dazu, erlittene sexualisierte Gewalt öffentlich zu machen.
Skandale, die langjährigen, breitflächigen oder besonders sadistischen sexuellen Missbrauch aufdecken, gehen regelmäßig durch die Presse. Nach einem kurzen Aufschrei geht man zur Tagesordnung über.
Seit wenigstens 45 Jahren sind Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder ein viel diskutiertes Thema in unserer Gesellschaft, wenn wieder einmal besonders aufsehenerregende Fälle in den Medien erscheinen. Ebenso lange warten Betroffene darauf, dass ihnen bei der Bewältigung der Folgen die Hilfen gewährt werden, die, durch wissenschaftliche Studien vielfach belegt, unerlässlich sind.

Das Tabu ist nicht, dass Frauen und vorallem Mädchen täglich durch sexualisierte Gewalt gequält werden.
Das Tabu ist, anzuerkennen, dass sexualisierte Gewalt ein ebenso alltägliches wie strukturelles Problem in unserer Gesellschaft ist.

In den letzten Jahrzehnten hat es immer wieder Petitionen gegeben, die Opfern sexualisierter Gewalt juristische Anerkennung bringen wollten oder die sich für die Finanzierung von bedarfsgerechter Traumatherapie eingesetzt habe. Die Petitionen erhielten kaum Resonanz.
Bei der Petition Der Fonds sexueller Missbrauch muss erhalten bleiben! gab es gerademal rund 11.000 Unterschriften (Stand 03/2025). Jedes Katzenvideo bekommt im gleichen Zeitraum mehr Klicks.
2023 blockierte Deutschland das „Nur Ja heißt Ja!“-Gesetz im EU-Parlament, wonach sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Frau juristisch als Vergewaltigung gewertet werden sollen.
Würden Gesellschaft, Politik und Justiz sexualisierte Gewalt bewerten als das, was sie ist, ein Instrument zur systematischen Unterwerfung von Frauen und Kindern, müssten sie akzeptieren, dass sexualisierte Gewalt strukturelle Gewalt ist, der endlich entschlossenes Handeln entgegengesetzt werden müsste, und dass zwingend auch eine zeitnahe und bedarfsdeckende traumatherapeutische Behandlung als verbrieftes Recht für Opfer sexualisierter Gewalt ins Gesetz geschrieben werden muss.
Aber: Frauen und Kinder haben keine Lobby.

Sexualisierte Gewalt ist entsetzlich. Es ist nachvollziehbar, dass viele Menschen sich nicht damit befassen wollen. Kollektive Ignoranz löst aber nicht das Problem. Im Gegenteil.
Frauen richten die erlebte Gewalt überwiegend gegen sich selbst. Traumabezogene komplexe dissoziative Störungen führen bei Frauen häufig zu somatoformen Störungen, Medikamentenmissbrauch, Arbeitsunfähigkeiten, Frühberentungen und Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken.
Männer richten die erlebte Gewalt überwiegend gegen andere. Traumabezogene komplexe dissoziative Störungen führen bei Männern häufig zu Alkoholmissbrauch, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Verurteilungen wegen anderer Straftaten und Haftstrafen im Gefängnis.
Unbehandelte Traumatisierungen können auch bei wohlmeinenden Eltern dazu führen, dass erlebte Gewalt gegen die eigenen Kindern gerichtet wird. Kinder aus Gewaltfamilien werden, oft selten genug, in Kinderheimen untergebracht.
Die Folgen von Gewalt kosten unsere Gesellschaft jedes Jahr enorme Summen an Geld. Wird die Gewaltspirale nicht unterbrochen, wird die Gewalt in die nächste Generation weitergegeben.

Aus der Gewaltspirale auszusteigen kann Menschen nur gelingen, wenn sie adäquate Unterstützung bekommen. Das bedeutet, dass Überlebende früher interpersoneller Gewalt zunächst einmal einen sicheren Platz zum Leben und eine ausreichend finanzielle Sicherheit brauchen.
Überlebende (früh-)kindlicher sexualisierter Gewalt brauchen ganz dringend so zeitnah wie möglich und so lange wie nötig eine gute traumatherapeutische Behandlung, um sich und andere, besonders Kinder in ihrem sozialen Nahfeld, nachhaltig vor Gewalterfahrungen schützen zu können, oder beistehen und helfen zu können, wenn Übergriffe mit sexualisierter Gewalt nicht verhindert werden können.

Das Budget von 10.000€ bzw. 15.000€ des FSM für Traumatherapie ist nicht annähernd genug, um die Folgen von (früh-)kindlichen Traumatisierungen wirklich zu bewältigen. Aber: es ist ein guter Anfang.
Mit 85 FSM-finanzierten Traumatherapiestunden kann bei komplexen traumabezogenen dissoziativen Störungen manchmal eine hinreichende Stabilisierung erreicht, durch die die Bewältigung des Alltags besser gelingen kann. 85 Traumatherapiestunden können manchmal eine Frau in die Lage versetzen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und sich (und ihre Kinder) physisch in Sicherheit zu bringen. 85 Traumatherapiestunden können Überlebenden manchmal dazu verhelfen, die Kraft zu finden, einen SGB IVX-Antrag zu stellen, die demütigend lange Bearbeitungszeit zu ertragen und jedenfalls nach Jahren die Chance auf eine traumatherapeutische Behandlung zu erhalten.
133 Traumatherapiestunden bei behinderungsbedingtem Mehrbedarf über eine Therapiedauer von ca. 3,5 bzw. 7 Jahren können bei Patientinnen mit komplexen traumabezogenen dissoziativen Störungen (z.B. pDIS, DIS) einen gravierenden Unterschied machen.

Liebe PolitikerInnen und EntscheidungsträgerInnen, die ihr verantwortlich seid für die faktische Reduzierung von Leistungen seit dem 29.07.2024 und für die Abschaffung des Fonds Sexueller Missbrauch zum 31.12.2028, ich schäme mich für euch.


zum Weiterlesen:

Änderungen beim Ergänzenden HilfesystemEinstellung des FSM zum 31.12.2028 – Fonds Sexueller Missbrauch (12.03.2025 )

Fonds Sexueller Missbrauch | Abschaffung droht – Initiative Traumanetzwerk (15.06.2024)
Fonds Sexueller Missbrauch | Dreijährige Abrechnungsfrist für bewilligte Leistungen – Initiative Traumanetzwerk (10.08.2024)

Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt: Wie lange noch, Frau Paus? – taz (16.05.2024)
Lisa Paus würdigt zehnjährige Arbeit des Fonds Sexueller Missbrauch – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (16.05.2023)

Petition: Der Fonds sexueller Missbrauch muss erhalten bleiben!

KE!N Einzelfall e.V. – Stellungnahme und Fragenkatalog – Tour41 e.V. (14.02.2025)

OEG | Das Opferentschädigungsgesetz – blog_gestalttherapie_luebeck (12.01.2023)
OEG | Neuregelung: Soziales Entschädigungsrecht SGB XIV – blog_gestalttherapie_luebeck (21.06.2023)

Fonds Sexueller Missbrauch vor dem Aus – Missbrauchsbeauftragte fordert Nachfolgemodell – Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (14.03.2025)
Stellungnahme des Betroffenenrats zur angekündigten Abwicklung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) – Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (14.03.2025)


 

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