Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in der BRD und der ehemaligen DDR.

Die Aufarbeitungskommission wurde im Jahr 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beauftragt, alle Formen sexuellen Missbrauch in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung zu untersuchen.
Das Ziel der Kommission ist es, Strukturen aufzudecken, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ermöglichen und herauszufinden, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde.
Die Aufarbeitungskommission veröffentlichte 2017 die Ergebnisse von 190 vertraulichen Anhörungen und 144 schriftlichen Berichten von Betroffenen in einem Zwischenbericht.
Der Zwischenbericht führt die Antworten von Betroffenen u.a. auf diese Fragen auf:

Woran würde man erkennen, dass die Kommission ihre Ziele erreicht hat?

  • Wenn Therapie und Beratung überall vorhanden, ausreichend finanziert und die Fachkräfte besser ausgebildet sind. (88,3%)
  • Wenn Kinder und Jugendliche auch bei Gewalt in Familien geschützt sind und nicht allein gelassen werden. (80,7%)
  • Wenn alle Arten von sexuellem Missbrauch ernst genommen und in der Öffentlichkeit zum Thema gemacht werden. (79,7%)
  • Wenn Betroffene nicht länger schräg angesehen und als Opfer ausgegrenzt werden. (74,4%)
  • Wenn Täter und Täterinnen konsequenter bestraft werden. (72,8%)
  • Wenn Kinder und Jugendliche in Schulen, Internaten und Heimen gut informiert und geschützt werden. (72,5%)
  • Wenn Institutionen Aufarbeitung ernst nehmen. (66,1%)
  • Wenn Betroffene Anerkennung und Entschädigung bekommen. (65,5%)
  • Wenn eine nachhaltige politische und breite gesellschaftliche Debatte geführt wird. (65,2%)
  • Wenn weniger Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht werden. (60,8%)

Was könnte die Kommission tun, um Leid und Unrecht anzuerkennen?
Sie müsste …

  • die unmittelbaren und mittelbaren Folgen für die Betroffenen benennen. (87,7%)
  • sich hinter die Betroffenen stellen. (67,1%)
  • in ihren Berichten Täterstrategien und Täterverantwortlichkeit benennen. (66,1%)
  • die Verantwortlichkeit der Institutionen und der Gesellschaft benennen. (64,2%)
  • den Betroffenen das Gefühl geben, dass ihnen bedingungslos geglaubt wird. (63,9)
  • Betroffenen das Gefühl geben, dass das Unrecht anerkannt wird, indem klar gesagt wird: „Es war nicht deine Schuld.“ (59,5%)
  • Institutionen gegenüber Position beziehen und konstruktiv die Verantwortlichen zur Aufarbeitung einladen. (53,8%)
  • das geschehene Unrecht in ihren Berichten benennen. (53,2%)
  • sich für finanzielle Entschädigung einsetzen. (48,1%)
  • im Anschluss an die Anhörungen das Leid und Unrecht in einem Schreiben an die Betroffenen oder in einer Urkunde anerkennen. (16,1%)

Der Zwischenbericht der Aufarbeitungskommnission zeigt sehr deutlich, dass für Betroffene die Anerkennung des Leids und der Folgen sexualisierter Gewalt sowie eine zeitnahe und am Bedarf orientierte Finanzierung von Traumatherapie durch traumatherapeutisch ausgebildete Fachkräfte von größter Wichtigkeit sind.

Der vollständige Zwischenbericht von Juni 2017 der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ist online einzusehen.

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