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Seit dem 1. Mai 2013 gibt es den Fonds Sexueller Missbrauch für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich. Es können Sachleistungen wie Psychotherapie, Heil- und Hilfsmittel, Rechtsberatung beantragt werden.

Der Fonds Sexueller Missbrauch orientiert sich bei der Bewilligung von Psychotherapiestunden an den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenkassen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur, wenn diese von approbierten ärztlichen/psychologischen Psychotherapeutinnen sowie Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen durchgeführt wird.
In Deutschland werden von Gesetzlichen Krankenkassen nur die sogenannten Richtlinienverfahren anerkannt (Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie).
In Österreich und der Schweiz werden beispielsweise auch Gestalttherapie, Systemische Therapie, Psychodrama, Musik-, Kunst- und andere Ausdrucksorientierte Psychotherapieverfahren anerkannt und von der Krankenkasse bezahlt.

Bislang wird ein Antrag auf Psychotherapie durch den Fonds Sexueller Missbrauch nur bewilligt, wenn die Therapie von PsychotherapeutInnen mit Approbation durchgeführt wird. (Stand 2013)

Approbierte PsychotherapeutInnen können den Bedarf an Therapieplätzen für die Behandlung von komplexen Trauma-Folgestörungen nicht decken.
Es entstehen monatelange Wartezeiten. Teilweise können approbierte PsychotherapeutInnen keine Wartelisten mehr anbieten.

Ende 2013 gründete sich die Initiative Traumanetzwerk mit dem Ziel, die Anerkennung von TraumatherapeutInnen ohne Approbation durch den Fonds Sexueller Missbrauch zu erreichen.

Nach dem Qualifikationsstandard der Initiative Traumanetzwerk ausgebildete HeilpraktikerInnen für Psychotherapie können einen notwendigen Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Menschen leisten.

Im Februar 2014 wurde die Lockerung des Approbationserfordernisses vom Lenkungsausschuss des Fonds Sexueller Missbrauch beschlossen.