Lockerung des Approbationserfordernisses

Die Initiative Traumanetzwerk begrüßt die aktuelle Entscheidung des Lenkungsausschuss des Fonds Sexueller Missbrauch, das Approbationserfordernis als Zulassungskriterum für die Kostenübernahme einer Psychotherapie zu lockern.

In einem Schreiben heißt es dazu:
In seiner Sitzung vom 13.02.2014 hat der Lenkungsausschuss des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich jedoch nunmehr eine Änderung der Leistungsleitlinien hinsichtlich des Approbationserfordernisses für Psychotherapien dergestalt beschlossen, dass in begründeten Einzelfällen auch ohne Approbation des oder der Therapeuten/innen die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bewilligt werden kann. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich aus den besonderen Umständen des konkreten Falls ergibt, dass der oder die Therapeut/in über eine der Approbation vergleichbare Qualifikation zur Erbringung der konkreten psychotherapeutischen Leistung verfügt.

Nachzulesen auf der Internetseite des Fonds Sexueller Missbrauch:
Leistungsleitlinien des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich, Stand 13.02.2014, unter Psychotherapien, die von den bestehenden Leistungssystemen nicht anerkannt werden, Seite 15, Absatz b)
„In begründeten Ausnahmefällen kann auf das Erfordernis der Approbation verzichtet werden, wenn eine gleichwertige berufliche Qualifikation des Therapeuten oder der Therapeutin vorliegt.“

Aktuell wurde dem Antrag einer Betroffenen auf Traumatherapie bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie stattgegeben. Bewilligt wurde die Kostenübernahme für Traumatherapiestunden in Höhe von 10.000 ,- €.

Im vorliegenden Fall war der Klientin bereits zuvor von der Krankenkasse die Kostenübernahme für 2 x 50 Stunden bewilligt worden. In diesem speziellen Fall hatten außergewöhnliche Umstände vorgelegen, die zu einer Kostenübernahme für Traumatherapiestunden bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie durch die Krankenkasse geführt hatten. Die durch die Krankenkasse bewilligten Psychotherapiestunden mit einem Stundenkontingent in Höhe von 100 Stunden waren im November 2013 verbraucht.

Die Lockerung des Approbationserfordernisses durch den Fonds Sexueller Missbrauch ist ein wichtiges Signal in Richtung Anerkennung von TraumatherapeutInnen ohne Approbation.

Die Initiative Traumanetzwerk begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Fonds Sexueller Missbrauch, durch die Kostenzusage in diesem besonderen Fall die Fortführung einer Traumatherapie durch eine Heilpraktikerin für Psychotherapie zu gewährleisten.

Im Sinne der Betroffenen darf es aber nicht bei einer Einzelfallentscheidung bleiben, die, wie im vorliegenden Fall, auf Umständen beruht, die bereits eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ermöglicht hatten.

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