Fonds Sexueller Missbrauch | Abschaffung droht

Der Bundesrechnungshof fordert zügige Abwicklung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM). Eine Petition richtet sich an Bundesregierung, Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesfinanzminister Christian Lindner: Der Fonds sexueller Missbrauch muss erhalten bleiben!

In einer Meldung in der „taz“ vom 16.05.2024 wird berichtet (Link s.u.):
Heute auf den Tag genau vor einem Jahr würdigte Familienministerin Lisa Paus den Fonds Sexueller ­Missbrauch (FSM). Zumindest sagte sie am 16. Mai 2023 Sätze wie diese: „Kinder und Jugendliche erleben leider immer wieder, dass Erwachsene ihr ­Vertrauen missbrauchen. Wer in jungen Jahren sexuelle Gewalt erfahren hat, leidet oft sein ­Leben lang an den Folgen. Das sind keine Einzelfälle. ­Unsere Verantwortung ist es, konsequent gegen sexuelle Gewalt vorzugehen, umfassende Prävention zu betreiben und vor allem den Betroffenen wirksam zu helfen.“ Auf der Homepage des ­Familienministeriums kann man das nachlesen.
Die Grünen-Politikerin geht noch weiter, sie macht den Betroffenen von sexuellem ­Missbrauch ein großes Versprechen: „Sie können auch in Zukunft auf den Fonds zählen.

Doch diese Sätze könnten der Ministerin mittlerweile als Unwahrheit ausgelegt werden. Denn momentan deutet alles darauf hin, dass der Fonds nicht weitergeführt wird. So jedenfalls lässt sich der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofs lesen: „Das BMFSFJ (Bundesfamilienministerium, d.R.) verstößt seit Jahren bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich gegen gesetzliche Vorschriften. Der Fonds hat zudem jetzt schon eine Finanzierungslücke von mehr als 53 Mio. Euro.“ Der Bundesrechnungshof (BRH) kommt zu dem logischen Schluss: Der Fonds muss abgewickelt werden, und zwar zügig.

Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) wurde 2013 eingerichtet, um Betroffenen von sexuellem Missbrauch finanzielle Hilfen zu gewähren, wenn andere Leistungsträger notwendige Psychotherapiestunden und andere Hilfen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang bezahlen. Beim FSM können Stunden für eine Traumatherapie beantragt werden, wenn das von der Krankenkasse bewilligte Stundenkontingent ausgeschöpft ist oder die Traumatherapie bei einer HeilpraktikerIn für Psychotherapie mit nachweislich guten psychotherapeutischen Qualifikationen durchgeführt werden soll.

Notwendig wurde die Einrichtung des FSM, weil Opfer von sexualisierter Gewalt zwar berechtigt sind, einen Antrag auf Anerkennung nach dem Opferentschädigunggesetz (OEG) zu stellen, die Antragstellung für Betroffene aber vielfach unzumutbar war.
AntragstellerInnen müssen Details der Tat(en) schildern, dazu gehören Angaben zu Täter(n), Tatort(en), Tatherherhängen. Tatdetails können von traumatisierten Menschen aber infolge von traumabezogener Dissoziation oftmals nicht oder nicht vollständig erinnert werden oder es ist ihnen aufgrund von auferlegten Schweigegeboten und (Todes-)Drohungen durch die TäterInnen nicht möglich, diesbezügliche Angaben zu machen. 40-60% der OEG-Anträge werden regelmäßig abgelehnt. Für Betroffene bedeutet das, es folgen Widerspruch, Ablehnung des Widerspruchs, Gerichtsverfahren. Das Verfahren kann mehrere Jahre beabspruchen. Menschen mit Traumafolgestörungen, insbesondere nach (früh-)kindlicher interpersoneller Gewalt, haben selten die Kraft einen solchen jahrelangen Kampf um Anerkennung nach OEG durchzustehen. (Link s.u.)
Der FSM sollte schnelle und unbürokratische Hilfe für Opfer von sexualisierter Gewalt bringen.

Über sehr viele Jahre setzten sich z.B. Opferorganisationen wie der WEISSE RING für eine Reform des OEG ein. Seit dem 01.01.2024 ist nun das Soziale Entschädigungsrecht SGB XIV in Kraft. (Link s.u.)
Eine der wohl wichtigsten Änderung ist eine „Beweislastumkehr“, nachdem AntragstellerInnen nicht mehr selbst beweisen müssen, dass eine erlebte Gewalttat die Ursache für die traumabezogene psychische Störung ist.
Aus traumatherapeutischer Sicht sollte die gestellte Diagnose einer Traumafolgestörung ohnehin als Kausalzusammenhang für tatsächlich erlebte Gewalttaten gelten. (Link s.u.) Nach dem neuen SGB XIV sollen nun auch medizinische Befunde bei der Bearbeitung von Anträgen berücksichtigt werden.
Trotz dieser Erleichterungen ist die Entscheidung, einen Antrag nach SGB XIV zu stellen, für viele Betroffene nach wie vor eine kaum überwindbare Hürde, vorallem weil weiterhin TäterInnen benannt und Tatbeschreibungen gegeben werden müssen.
Inzwischen erkennen Sozialgerichte zunehmend öfter Befundberichte von Traumatherapeutinnen als ausreichend an, in denen die TherapeutIn Aussagen ihrer PatientIn bezüglich traumatisierender Ereignisse wiedergibt, so dass der Betroffenen eine persönliche Aussage vor Gericht ersparrt bleibt. Dennoch bedeutet das, dass sich zuvor die PatientIn mit (einigen) ihrer Gewalterfahrungen ihrer TherapeutIn anvertraut haben muss.
Bei komplexen traumabezogenen dissoziativen Störungen kann es mehrere Jahre guter Traumatherapie brauchen, bis eine PatientIn in der Lage ist, sich zu offenbaren.

Im Vergleich mit einem OEG-Antrag, ist eine Antragstellung beim FSM deutlich erleichtert (Link s.u.). Erlittene Arten von Gewalt können im Antragsformular angekreuzt werden, müssen also nicht detalliert beschrieben werden. Berichte von behandelnden ÄrztInnen oder TherapeutInnen gelten bei der Beurteilung von Anträgen als aussagekräftig.
Gleichwohl ist die Beschäftigung mit einem FSM-Antrag für Betroffene kein Spaziergang. Auch hier müssen sich die AntragstellerInnen mit erlebter Gewalt konfrontieren, wodurch traumabezogene Symptome (Intrusionen, Flashbacks, ect.) vermehrt hervorgebracht werden. Traumabezogene psychoforme Reaktionsmuster, z.B. Überzeugungen wie „Ich bin es nicht wert, Hilfe zu bekommen.“ oder „Das war gar nicht so schlimm. Ich stelle mich nur an.“ oder „Das ist nie passiert. Meine Familie sagt das auch.“, erschweren es Betroffenen in höchstem Maße, sich selbst zu glauben und für ihr Recht einzustehen. Nicht selten brauchen schwer traumatisierte Menschen mehrere Jahre mit wiederholten Anläufen, um einen FSM-Antrag stellen zu können.

Eine Bewilligung von Traumatherapiestunden durch den FSM ist für Betroffene ein Segen.
Psychotherapieplätze bei approbierten PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung sind rar. Die Wartezeit liegt üblicherweise bei mindesten sechs Monaten. PatientInnen mit komplexen traumabezogenen dissoziativen Störungen suchen oft jahrelang nach einem Therapieplatz.
Eine Traumatherapie bei einer HeilpraktikerIn für Psychotherapie, die die Mindesqualifikationen des FSM erfüllt (Link s.u.), ist nicht selten die einzige Möglichkeit, relativ zeitnah traumatherapeutisch behandelt zu werden.
Bei der traumatherapeutischen Behandlung von traumabezogenen Störungen nach jahrelang andauernder massiver (früh-)kindlicher sexualisierter Gewalt ist ein Budget in Höhe von 10.000 Euro für Traumatherapiestunden ein guter Anfang. Der Bedarf liegt laut Fachgesellschaften für Trauma und Dissoziation bei einem Behandlungsrahmen von 300-500 Therapiestunden. Mit dem vom FSM bewilligten Stundenkontingent für Traumatherapiestunden können PatientInnen teilweise auch mit schweren komplexen Traumafolgestörungen eine Stabilisierung erreichen, die ihnen die Bewältigung des Alltag hinreichend erleichtern kann.
Vielen Betroffenen ist die psychische Belastung, die mit einer Antragstellung nach SGB XIV verbunden ist, viel zu groß. Ohne eine begleitende traumatherapeutische Behandlung wäre es ihnen oft gar nicht möglich, berechtigte Ansprüche beim zuständigen Landesamt zu stellen. Eine durch den FSM finanzierte Traumatherapie kann Betroffene in die Lage versetzen, die Belastungen besser zu tragen und die Hilfen zu beantragen und dann hoffentlich auch zu erhalten, die langfristig notwendig sind, um die erlittenen Folgen von (früh-)kindlicher interpersoneller Gewalt heilen zu lassen bzw. die Symptomatik soweit zu reduzieren, dass ein einigermaßen selbstbestimmtes Leben möglich ist.
Darüberhinaus erleben Betroffene die Bewilligung von FSM-Hilfen als Anerkennung ihres Leids: „Endlich wird mir geglaubt.“

Der Fonds Sexueller Missbrauch ist für viele Betroffene in vielerlei Hinsicht eine Art Rettungsanker. Die vergleichsweise niedrigschwellige Unterstützung durch den FSM ermöglicht es oftmals auch denjenigen, die nicht die Kraft haben, jahrelang zahlreiche psychotherapeutische Praxen zu kontaktieren und ebensoviele Absagen auf ihre Anfragen nach einem Therapieplatz zu erhalten, die aus vielfältigen Gründen einen SGB XIV-Antrag nicht stellen können, und die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, eine Traumatherapie privat zu bezahlen, eine Traumatherapie zu bekommen, die sie sonst nicht erhalten würden.

Der Fonds Sexueller Missbrauch ist alternativlos. Solange es keine flächendeckende, zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit komplexen traumabezogenen dissoziativen Störungen nach Gewalt- und Bindungstraumatisierungen und einer verlässlichen Finanzierung mit angemessenen Honorarsätzen für TraumatherapeutInnen mit und ohne Approbation gibt, bleibt der FSM für sehr viele Menschen die einzige Möglichkeit, dringend benötigte traumatherapeutische Hilfe zu bekommen.

Hier geht’s zur Petition: Der Fonds sexueller Missbrauch muss erhalten bleiben!


zum Weiterlesen:

Fonds Sexueller Missbrauch: BMFSFJ muss zügig geordnete Abwicklung sicherstellen (Nr. 34) – Bundesrechnungshof (18.04.2024)
34 – Fonds Sexueller Missbrauch: BMFSFJ muss zügig geordnete Abwicklung sicherstellen (Kapitel 1710 Titel 686 02) – Bundesrechnungshof

Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt: Wie lange noch, Frau Paus? – taz (16.05.2024)

Lisa Paus würdigt zehnjährige Arbeit des Fonds Sexueller Missbrauch – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (16.05.2023)

Fonds Sexueller Missbrauch | Sexueller Missbrauch im familiären Bereich – Finanzielle Mittel aufgestockt – Initiative Traumanetzwerk (14.07.2019)
Fonds Sexueller Missbrauch | Neues Antragsverfahren – Initiative Traumanetzwerk (06.01.2022)

FSM – Psychotherapie bei einer HeilpraktikerIn für Psychotherapie – Fonds Sexueller Missbrauch – Mindestqualifikationen von HeilpraktikerInnen für Psychotherapie

OEG | Das Opferentschädigungsgesetz – blog-gestalttherapie-luebeck.de (12.01.2023)
OEG | Neuregelung: Soziales Entschädigungsrecht SGB XIV – blog-gestalttherapie-luebeck.de (21.06.2023)


 

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