Fonds Sexueller Missbrauch | Sexueller Missbrauch im familiären Bereich – Finanzielle Mittel aufgestockt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) teilte in einer Pressemitteilung vom 26.06.2019 mit, dass die finanziellen Mittel für den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) für Hilfeleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter im familiären Bereich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt werden sollen. Die Zustimmung des Parlaments steht noch aus.

In der Pressemitteilung heißt es weiter:

Im Zuge der Weiterführung des Fonds ist es zentrales Ziel, die Bearbeitungszeiten für die Anträge deutlich zu reduzieren und organisatorische und auch inhaltliche Optimierungsmaßnahmen fortzusetzen, um die Hilfe nicht nur niedrigschwellig und passgenau, sondern auch zeitnah gewähren zu können.
Die Geschäftsstelle des Fonds soll dazu künftig beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds erhalten mit dem Haushaltsbeschluss eine langfristige Beschäftigungsperspektive
.“

Im Januar 2019 gab der Fonds Sexueller Missbrauch eine Umstellung des Antragsverfahren für Anträge, die nach dem 01.08.2018 beim FSM eingegangen sind, bekannt. Bei Neuanträgen wird seither geprüft, ob Anträge direkt von der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch bewilligt werden können. In diesem Fall soll die Bearbeitungzeit bei ca. 3-4 Monate liegen.
Anträge auf Hilfeleistungen, die vor dem 01.08.2018 beim FSM eingegangen sind, sind von dieser Neuregelung ausgenommen. Die Bearbeitungzeiten liegen hier derzeit weiterhin bei ca. 2,5 Jahren. (vgl. Fonds Sexueller Missbrauch | Bearbeitungszeiten bei Neuanträgen)

Ob mit den angekündigten „organisatorischen und inhaltlichen Optimierungsmaßnahmen“ im Zuge der Ansiedelung des Fonds Sexueller Missbrauch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auch eine personelle Aufstockung des FSM gemeint ist, um die Bearbeitungszeiten von Altanträgen merklich zu verringern, wurde in der Pressemitteilung nicht erwähnt.


zum Weiterlesen:
Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt – BFSFJ, Pressemitteilung (26.06.19)


 

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