Fonds Sexueller Missbrauch | Bearbeitungszeiten bei Neuanträgen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) teilt mit, dass der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) dauerhaft verstetigt wird, damit Betroffene sexueller Gewalt weiterhin niedrigschwellige und bedarfsgerechte und zukünftig auch schnellere Hilfen erhalten.

Seit Bestehen des FSM stiegen die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Hilfeleistungen kontinuierlich an und führ(t)en zu unerträglichen Belastungen für die AntragstellerInnen.
In der Pressemitteilung von 01.08.2018 (s.u.) heißt es dazu:
„Wir haben nach wie vor sehr viele Anträge, die eingegangen sind, als alle dachten, der FSM würde aufgelöst. Damit ist das System an seine Grenzen gestoßen.“
Aktuell betragen die Wartezeiten bis zur Antragsbewilligung ca. 2,5 Jahre.
(Links s.u.)

Dieser Missstand soll nun behoben werden. Um AntragtragstellerInnen zukünftig eine zeitnahe Bearbeitung ihrer Anträge zu gewährleisten, wurde das Verfahren umgestellt.
In einer Mitteilung des Fonds Sexueller Missbrauch vom 08.01.2019 wurde bekannt gegeben, dass die Umstellung des Bearbeitungsverfahrens zwei Schritte beinhaltet:

  • „Es werden mehr Anträge in der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch (GStFSM) eigenständig entschieden.
  • Anträge, die ab dem 01.08.2018 neu eingehen, werden von der GStFSM zeitnah geprüft,
    • ob mittels der Angaben im Antrag direkt eine Entscheidung zu beantragten Leistungen getroffen werden kann,
    • ob die Clearingstelle einzubinden ist und/oder
    • ob ergänzende Angaben/Unterlagen zur Entscheidungsfindung notwendig sind“

Sofern die Prüfung ergibt, dass Anträge, die nach dem 01.08.2018 beim FSM eingegangen sind, direkt von der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch bewilligt werden können, wird eine Bearbeitungzeit von ca. 3-4 Monate angenommen.

Anträge auf Hilfeleistungen, die vor dem 01.08.2018 beim FSM eingegangen sind, sind von dieser Neuregelung ausgenommen und werden weiter nach dem alten Verfahren bearbeitet.
Bleibt zu hoffen, dass die Verfahrensumstellung bei Neuanträgen dabei hilft, dass der Bearbeitungsstau bei Anträgen, die vor dem 01.08.2018 eingereicht wurden, zügig abgebaut werden kann.


zum Weiterlesen:

Fonds Sexueller Missbrauch | Bundesfamilienministerin stellt neues Konzept vor

Fonds Sexueller Missbrauch | Hilfeleistungen beantragen

Fonds Sexueller Missbrauch | neue Antragsformulare


 

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